Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
QualityAds – ein Angebot der Tecsteps GmbH
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von QualityAds, die Beauftragung und Durchführung von Werbekampagnen sowie die Bewerbung und Teilnahme von Creatorn am QualityAds-Netzwerk.
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1. Anbieter, Betreiber und Geltungsbereich
QualityAds ist ein Angebot der Tecsteps GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Wesner. Die vollständigen Unternehmens- und Kontaktdaten der Tecsteps GmbH sind dem Impressum zu entnehmen.
QualityAds ist keine eigenständige juristische Person.
Vertragspartner für über QualityAds geschlossene Verträge ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, die Tecsteps GmbH.
Soweit in diesen AGB von „QualityAds“ gesprochen wird, bezeichnet dies das von der Tecsteps GmbH betriebene Angebot, die Plattform und die dazugehörigen Leistungen. Rechtlich werden die entsprechenden Rechte und Pflichten von der Tecsteps GmbH wahrgenommen.
Diese AGB gelten insbesondere für:
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2. Leistungen von QualityAds
QualityAds vermittelt und begleitet Kooperationen zwischen Unternehmen und geeigneten Social-Media-Creatorn.
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
QualityAds kann selbst bestimmen, welcher geeignete Creator für eine Kampagne ausgewählt wird, soweit mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf die Auswahl oder Beauftragung eines bestimmten Creators besteht nicht.
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3. Kampagnenbestellung und Vertragsschluss
Auf der Website dargestellte Pakete, Reichweiten, Preise und sonstige Leistungsbeschreibungen stellen noch keine verbindliche Annahme einer Kampagne durch die Tecsteps GmbH dar.
Der Kunde übermittelt mit Abschluss des vorgesehenen Bestellprozesses eine Kampagnenbestellung beziehungsweise Kampagnenanfrage.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kampagne durch QualityAds beziehungsweise die Tecsteps GmbH ausdrücklich bestätigt oder auf andere eindeutige Weise angenommen wird.
QualityAds ist berechtigt, Kampagnen abzulehnen, insbesondere wenn:
Aus der Übermittlung einer Bestellung allein entsteht kein Anspruch auf Durchführung der Kampagne.
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4. Angaben und Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen einer Kampagne gemachten Angaben richtig, vollständig und rechtmäßig zu machen.
Der Kunde muss alle für ihn wesentlichen Anforderungen an den gewünschten Werbecontent innerhalb des vorgesehenen Kampagnenprozesses angeben.
Hierzu können insbesondere gehören:
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
QualityAds ist nicht verpflichtet, Anforderungen zu berücksichtigen, die der Kunde erst nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Änderungsfrist mitteilt.
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5. 48-Stunden-Änderungsfrist
Der Kunde kann seine Kampagnenangaben und Anforderungen innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung über die hierfür vorgesehenen Möglichkeiten bearbeiten, ergänzen oder korrigieren.
Nach Ablauf dieser 48 Stunden werden die Kampagnenanforderungen grundsätzlich verbindlich festgelegt.
Danach besteht kein Anspruch auf eine einseitige Änderung der Kampagnenanforderungen.
QualityAds kann spätere Änderungswünsche freiwillig berücksichtigen, sofern deren Umsetzung noch möglich und zumutbar ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter, Plattformregeln oder vergleichbarer zwingender Anforderungen bleiben hiervon unberührt.
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6. Preise und Preisberechnung
Alle Preise werden in Euro angegeben.
Der maßgebliche Gesamtpreis ergibt sich aus dem Bestellprozess und der jeweiligen Bestätigung.
Der Kampagnenpreis kann insbesondere von folgenden Faktoren abhängen:
Für einen Kampagnenzeitraum von 30 Tagen gilt der jeweilige Grundpreis.
Bei einer Laufzeit von 60 Tagen erhöht sich der entsprechende Kampagnenpreis um 15 %.
Bei einer Laufzeit von 90 Tagen erhöht sich der entsprechende Kampagnenpreis um 30 %.
Die maximale reguläre Kampagnenlaufzeit beträgt 90 Tage.
Wählt der Kunde eine Veröffentlichung ohne QualityAds-Wasserzeichen, erhöht sich der entsprechend berechnete Kampagnenpreis um 5 %.
Maßgeblich für den vom Kunden zu zahlenden Betrag ist der im Bestellprozess beziehungsweise in der Vertragsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.
Steuern und sonstige gesetzlich erforderliche Preisbestandteile werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
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7. Reichweitenangaben und Prognosen
Von QualityAds angegebene Reichweiten stellen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Prognosen beziehungsweise Zielwerte und keine Garantie dar.
Die tatsächliche Reichweite eines Social-Media-Beitrags kann durch zahlreiche externe Faktoren beeinflusst werden, insbesondere durch Plattformalgorithmen, Nutzerverhalten, Zeitpunkt der Veröffentlichung, Content-Performance und Veränderungen der jeweiligen Social-Media-Plattform.
QualityAds kann zur Ermittlung der voraussichtlichen Reichweite eines Creators insbesondere folgende Daten berücksichtigen:
QualityAds kann diese Daten anhand eines internen Berechnungs- und Bewertungssystems gewichten.
Die konkrete Berechnungsformel, Gewichtung, interne Bewertung und Weiterentwicklung des Prognosemodells ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Bei mehreren ausgewählten Social-Media-Plattformen wird die für das jeweilige Paket angegebene Reichweite grundsätzlich auf jeder ausgewählten Plattform separat angestrebt, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Impressionen, Views, Interaktionen, Verkäufen oder sonstigen Ergebnissen wird nicht garantiert.
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8. Bewerbung und Aufnahme von Creatorn
Creator können sich über das dafür vorgesehene Formular für das QualityAds-Creator-Netzwerk bewerben.
QualityAds kann Bewerbungen intern prüfen und nach eigenem Ermessen über die Aufnahme entscheiden.
Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme.
Die Aufnahme in das Creator-Netzwerk begründet insbesondere keinen Anspruch auf:
QualityAds kann entscheiden, welche Creator für welche Kampagnen geeignet sind.
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9. Ausschluss von Creatorn
QualityAds behält sich vor, die Teilnahme eines Creators am QualityAds-Netzwerk für die Zukunft jederzeit zu beenden.
Ein Anspruch auf dauerhaften Verbleib im Creator-Netzwerk besteht nicht.
QualityAds ist nicht verpflichtet, einem Creator vor der Beendigung seiner zukünftigen Teilnahme eine bestimmte Anzahl von Verwarnungen oder erfolglosen Kampagnen einzuräumen.
Interne Bewertungen, Qualitätsprüfungen und Erfahrungen aus vorherigen Kampagnen können bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Bereits verbindlich vereinbarte einzelne Kampagnen und bereits entstandene Ansprüche werden entsprechend den hierfür geltenden Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften behandelt.
Bei einer laufenden Kampagne kann QualityAds die weitere Durchführung durch einen Creator insbesondere dann beenden und die Kampagne einem anderen Creator übertragen, wenn erhebliche Qualitätsmängel, wesentliche Abweichungen von den Kampagnenanforderungen, nicht ordnungsgemäße Überarbeitungen oder vergleichbare Probleme vorliegen.
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10. Erstellung und Einreichung von Content
Der für eine QualityAds-Kampagne erstellte Content muss vor seiner Veröffentlichung an QualityAds zur Prüfung übermittelt werden.
Der Creator darf den für die Kampagne vorgesehenen Beitrag grundsätzlich erst veröffentlichen, nachdem die vorgesehene QualityAds-Prüfung abgeschlossen wurde.
Der Creator ist verpflichtet, die für die jeweilige Kampagne übermittelten Anforderungen angemessen umzusetzen.
QualityAds kann Änderungen oder eine erneute Erstellung verlangen, wenn der Content die maßgeblichen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt.
Bei erheblichen Abweichungen kann QualityAds entscheiden, den Auftrag nicht durch den ursprünglichen Creator fortführen zu lassen und einen anderen geeigneten Creator einzusetzen.
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11. QualityAds-Prüfsystem
QualityAds prüft den eingereichten Content vor der Veröffentlichung anhand eines internen Qualitäts- und Bewertungssystems.
Die Prüfung erfolgt insbesondere anhand von drei Bereichen:
11.1 Allgemeine Prüfung
Hierbei werden allgemeine Qualitäts-, Darstellungs-, Kampagnen- und Veröffentlichungsanforderungen überprüft.
11.2 Contentbezogene Prüfung
Hierbei wird der Content anhand von Kriterien geprüft, die für die jeweilige Contentkategorie beziehungsweise den jeweiligen Creator-Typ relevant sind.
11.3 Kundenbezogene Prüfung
Hierbei wird überprüft, ob die vom Kunden innerhalb der dafür vorgesehenen Frist verbindlich angegebenen Anforderungen umgesetzt wurden.
QualityAds kann für die einzelnen Prüfungen interne Checklisten, Punktesysteme, Prozentwerte, Schwellenwerte und weitere Bewertungskriterien verwenden.
Bei einer bestimmten Anzahl beziehungsweise einem bestimmten Umfang nicht erfüllter Kriterien kann QualityAds eine Überarbeitung oder erneute Erstellung verlangen.
Bei erheblichen Abweichungen kann QualityAds den Auftrag einem anderen Creator zuweisen.
Die konkreten internen Checklisten, Gewichtungen und Schwellenwerte können von QualityAds angepasst und weiterentwickelt werden und müssen nicht öffentlich offengelegt werden.
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12. Vorabansicht und Beanstandungen des Kunden
Nach Abschluss der internen QualityAds-Prüfung kann der Kunde den vorgesehenen Beitrag vor seiner Veröffentlichung zur Ansicht erhalten.
Die Vorabansicht stellt kein uneingeschränktes kreatives Freigabe- oder Änderungsrecht des Kunden dar.
Der Kunde kann konkrete Abweichungen von den innerhalb der 48-Stunden-Frist verbindlich festgelegten Kampagnenanforderungen beanstanden.
Bei einer solchen Beanstandung kann QualityAds den Beitrag erneut vollständig anhand der maßgeblichen allgemeinen, contentbezogenen und kundenbezogenen Prüfkriterien kontrollieren.
Stellt QualityAds dabei fest, dass eine verbindliche Anforderung tatsächlich nicht ausreichend erfüllt wurde, kann eine entsprechende Überarbeitung oder Neuerstellung verlangt werden.
Erfüllt der Beitrag dagegen die verbindlich vereinbarten Anforderungen, besteht kein Anspruch auf eine Änderung allein aufgrund:
Die Entscheidung darüber, ob der Beitrag die vereinbarten objektiven Kampagnenanforderungen erfüllt, erfolgt anhand der für die Kampagne maßgeblichen Vorgaben und des QualityAds-Prüfverfahrens.
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13. Kennzeichnung von Werbung
Creator sind verpflichtet, Werbeinhalte entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Regeln der verwendeten Social-Media-Plattform ordnungsgemäß als Werbung beziehungsweise kommerziellen Inhalt zu kennzeichnen.
Weder Kunden noch Creator dürfen Vorgaben von QualityAds so verstehen, dass eine gesetzlich erforderliche Werbekennzeichnung unterlassen oder verschleiert werden soll.
Creator müssen außerdem die für ihre Veröffentlichungen geltenden Regeln der jeweiligen Social-Media-Plattform beachten.
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14. Sicherheit und Eigenverantwortung der Creator
Creator sind für die sichere praktische Durchführung ihrer Content-Produktion grundsätzlich selbst verantwortlich.
Creator sind im Rahmen einer QualityAds-Kampagne nicht verpflichtet, sich selbst oder andere Personen zu verletzen, in Gefahr zu bringen oder unangemessene Risiken für Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum einzugehen.
Die konkrete praktische Umsetzung einer Content-Produktion liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Creators.
Entscheidet sich ein Creator eigenständig für bestimmte Handlungen, Drehorte, Gegenstände, Stunts, Produktionsmethoden oder sonstige Risiken, trägt er hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst die Verantwortung, soweit diese Handlungen oder Risiken weder von der Tecsteps GmbH verbindlich verlangt noch von ihr schuldhaft verursacht wurden.
Aus der bloßen Vermittlung, Organisation, Prüfung oder Begleitung einer Kampagne durch QualityAds entsteht keine automatische Verantwortlichkeit der Tecsteps GmbH für Verletzungen oder sonstige Schäden während der Content-Produktion.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
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15. Rechte an Materialien und Inhalten
Der Kunde darf nur Materialien zur Verfügung stellen, an denen er die für die jeweilige Kampagne erforderlichen Rechte besitzt oder deren Nutzung ihm wirksam gestattet wurde.
Dies betrifft insbesondere:
Der Kunde räumt der Tecsteps GmbH die für die Prüfung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der jeweiligen Kampagne erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Die Tecsteps GmbH darf diese Materialien im erforderlichen Umfang an den für die Kampagne ausgewählten Creator weitergeben.
Creator dürfen bereitgestellte Materialien ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Kampagne und der hierfür eingeräumten Rechte verwenden.
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
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16. Kommunikation über QualityAds
Die Kommunikation im Zusammenhang mit QualityAds erfolgt grundsätzlich über die von QualityAds bereitgestellten Kommunikationswege.
Dies betrifft insbesondere:
E-Mails im Zusammenhang mit QualityAds werden grundsätzlich über die hierfür vorgesehenen QualityAds-E-Mail-Adressen versendet.
Kunden und Creator sind verpflichtet, richtige und erreichbare Kontaktdaten anzugeben.
Für Angelegenheiten, die außerhalb von QualityAds liegen und unmittelbar die Tecsteps GmbH betreffen, können die im Impressum angegebenen Kontaktdaten der Tecsteps GmbH verwendet werden.
Die dort angegebene Kontaktadresse der Tecsteps GmbH ersetzt nicht die für QualityAds vorgesehenen Kommunikations- und Supportwege für Vorgänge innerhalb der Plattform.
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17. Technische Verfügbarkeit
QualityAds bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Website und ihrer Funktionen.
Eine jederzeitige, fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
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18. Haftung
QualityAds ist ein Angebot der Tecsteps GmbH und keine eigenständige juristische Person.
Soweit im Zusammenhang mit QualityAds eine vertragliche oder gesetzliche Haftung besteht, betrifft diese die Tecsteps GmbH als Betreiberin und Vertragspartnerin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
Die Tecsteps GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzliche Haftung für schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Die Tecsteps GmbH haftet nicht allein deshalb für eine Verletzung oder einen sonstigen Schaden eines Creators, weil dieser während der Erstellung eines Werbebeitrags oder im Zusammenhang mit einer über QualityAds vermittelten Kampagne eingetreten ist.
Für Handlungen, Produktionsmethoden und Risiken, die ein Creator eigenständig auswählt und die von der Tecsteps GmbH weder verbindlich verlangt noch schuldhaft verursacht wurden, besteht keine darüber hinausgehende Verantwortlichkeit der Tecsteps GmbH.
Die Tecsteps GmbH übernimmt insbesondere keine Garantie für:
Gesetzlich zwingende Ansprüche werden durch diese Regelungen nicht ausgeschlossen.
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19. Verhalten und Missbrauch
Kunden und Creator dürfen QualityAds nicht für rechtswidrige, betrügerische oder missbräuchliche Zwecke verwenden.
Unzulässig sind insbesondere falsche Angaben, die Verletzung von Rechten Dritter sowie der Versuch, technische Funktionen von QualityAds zu manipulieren oder zu umgehen.
QualityAds kann entsprechende Anfragen ablehnen, Vorgänge beenden oder Nutzer beziehungsweise Creator von zukünftigen Leistungen ausschließen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der auf QualityAds veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung ist gesondert auf der Website abrufbar.
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21. Änderungen der AGB
Für einen konkreten Vertrag gelten grundsätzlich die AGB, die bei dessen Abschluss wirksam einbezogen wurden.
Die Tecsteps GmbH kann diese AGB für zukünftige Verträge und zukünftige Nutzungen von QualityAds ändern.
Eine Änderung dieser AGB führt nicht ohne entsprechende Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage zu einer rückwirkenden Änderung bereits geschlossener Verträge.
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22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften anwendbar sind, bleiben diese unberührt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Tecsteps GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.